Verordnung und Abrechnung

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie.

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Bei der Bewilligung durch ihre Krankenkasse bin ich Ihnen gerne behilflich. Ich bitte Sie dafür die ärztliche Verordnung bereits vor Therapiebeginn bzw. bei der ersten Behandlung mitzubringen. 

 

Nach der abgeschlossenen Therapieserie erhalten Sie von mir eine Rechnung, welche Sie nach Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Kasse werden ca. 40 - 60% der angefallenen Kosten rückerstattet. Bei bestehender Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte, ob der Therapieselbstbehalt geltend gemacht werden kann. 

 

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!